Nachdem Sie im Steuer-Interview alle notwendigen Angaben gemacht haben, können Sie ein so genanntes Ticket erwerben und damit die Funktionen zur Abgabe freischalten und nutzen:
Die Abwicklung der Steuererklärungsabgabe läuft in der Regel vollkommen automatisiert ab. Analog zur von Ihnen vollkommen autonom durchgeführten Erfassung der Steuerdaten überwacht oder beeinflusst im normalen Geschäftsbetrieb kein Mitarbeiter von Hartwerk GmbH deren Übermittlung. Bitte führen Sie eine zweite rechtswirksame Abgabe nur nach vorheriger Absprache mit dem Finanzamt durch.
Bitte beachten Sie dass seit 2020 alle Steuerprogramme elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärungen mit einer digitalen Unterschrift (Signatur) versehen müssen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um die Signatur des Steuererklärenden handeln, sodass auch z.B. Steuerberater und andere Dienstleister zur rechtswirksamen Abgabe beauftragt werden können. Bei SteuerFuchs versieht die Betreiberin Hartwerk GmbH die Dokumente der Nutzer mit ihrer "Organisations-Signatur". Zur Nutzung dieses Services müssen Sie sich authentisieren, also nachweisen, dass es sich um Ihre eigene Einkommensteuererklärung handelt und Sie somit berechtigt sind, ihre Übermittlung zu beauftragen.
Als Entwurf wird bei SteuerFuchs ein möglicher Kandidat für Ihre endgültige, abzugebende Einkommensteuererklärung bezeichnet. Sie erstellen einen Steuererklärungsentwurf über das Abschluss-Arbeitsblatt.
Es handelt sich um ein Dokument im PDF-Format, welches nur die "Nettodaten" Ihres Projekts enthält (deswegen auch "komprimierte Steuererklärung" genannt), aber im Aufbau den bekannten amtlichen Formularen (Mantelbogen plus Anlagen) enspricht. SteuerFuchs verteilt selbstverständlich Ihre Angaben automatisch auf die richtigen Formulare und Felder.
Sie benötigen zur Anzeige des Dokuments den Adobe Acrobat Reader. Um es auf Ihrem Rechner abzuspeichern, klicken Sie im Kontext-Menü zum Link "Ziel speichern unter..." aus. Da die Datei danach unverschlüsselt auf Ihrem Rechner liegt, empfehlen wir allerdings, sie direkt aus dem Browser heraus auszudrucken! Bitte berücksichtigen Sie, dass die Sicherheitseinstellungen Ihres Webbrowsers sowie ggf. "Internet-Sicherheitsprogramme" wie z.B. "Norton Internet Security" den Download von Dateien aus dem Internet verhindern könnten. Wenn das Laden der Datei nicht möglich ist, müssen Sie Ihre diesbezüglichen Einstellungen überprüfen und ggf. die blockierenden Programme deaktivieren.
Wenn der Entwurf nicht vollständig und korrekt ist, müssen Sie im Interview Änderungen vornehmen und dürfen den Haken "die Einkommensteuererklärung ist vollständig und korrekt" nicht setzen. Wiederholen Sie nach der Korrektur die Entwurfsanforderung. Sollte die Ticketnummer nicht mehr im Abschluss-Arbeitsblatt eingetragen sein, weil Sie von der Speichermethode "Download" Gebrauch machen und nach der Eingabe die Sitzung ohne Download beendet haben, tragen Sie sie einfach erneut ein.
Indem Sie sich gegenüber der SteuerFuchs-Betreiberin Hartwerk GmbH authentisieren, weisen Sie nach, dass es sich bei einem Entwurf um Ihre eigene Einkommensteuererklärung handelt.
Die Authentisierung kann auf folgende drei Arten erfolgen:
Der einmalige Abschluss einer Datenübermittlungsvereinbarung ist eine der Möglichkeiten, sich gegenüber der SteuerFuchs-Betreiberin Hartwerk GmbH für die rechtswirksame Abgabe der Einkommensteuererklärung zu authentisieren. Sie müssen im Wesentlichen das Vereinbarungsdokument mit ihrem Namen und Ihrer Steuer-ID sowie einer persönlichen Abgabe-PIN befüllen, es ausdrucken und und unterschrieben zusammen mit einer Personalausweiskopie an Hartwerk senden.
Klicken Sie hier, um das Formular zur Generierung Ihrer persönlichen Datenübermittlungsvereinbarung aufzurufen. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise in dem Formular.
Die Abgabe mit eigener digitaler Signatur ist ein besonderes Verfahren für kundige Nutzer, bei dem der Entwurf mit der eigenen digitalen Unterschrift versehen und abgegeben wird, sodass die Authentisierung entfallen kann.
Als digitale Signatur wird dabei allein die so genannte Zertifikatsdatei (auch Soft-PSE genannt, Endung ".pfx") akzeptiert, die Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen Registrierung beim ELSTER-Portal der Steuerverwaltung mit Login-Option "Zertifikatsdatei" erhalten. Die Zertifikatsdatei wird also zum Einloggen ins ELSTER-Portal eingesetzt und ermöglicht auch die digitale Signierung von Daten.
Wählen Sie diese Option im Abschluss-Arbeitsblatt bitte nur aus, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie über eine gültige Zertifikatsdatei verfügen, da andernfalls möglicherweise Verzögerungen durch einen Wechsel zu einem empfohlenen Verfahren entstehen.
Die Abgabe erfolgt über ein so genanntes Signier-Tool, welches nach Auswahl von Zertifikatsdatei und zugehörigem Passwort die Steuererklärung in einem Zug digital unterschreibt und als rechtswirksames elektronisches Dokument an eine "ELSTER-Clearingstelle" der Finanzverwaltung sendet.
Die notwendigen Schritte zur Abgabe einer selbst signierten Steuererklärung:
Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass bei der Nutzung des Signier-Tools das Zertifikat an unseren Server übertragen wird, um dort zur elektronischen Signierung eingesetzt zu werden. ELSTER empfiehlt, das Zertifikat aus Sicherheitsgründen nur auf dem eigenen Rechner einzusetzen und es Dritten nicht zugänglich zu machen. Ihre Zertifikats-Daten werden selbstverständlich gemäß unserer Datenschutzerklärung über einen sicheren Kanal ausschließlich an uns übermittelt und nach der Verwendung sofort wieder gelöscht. Wenn Ihnen diese Vorkehrungen nicht weit genug gehen, können Sie sich einfach für eine digitale Signierung durch SteuerFuchs authentisieren.
Unabhängig von individuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Betreiber von SteuerFuchs unterliegt jede Übermittlung von Steuererklärungen bestimmten Rechtsvorschriften der Abgabenordnung (AO), welche z.B. die Rechte und Pflichten der Beteiligten definiert.
Die Datenübermittlung erfolgt generell gemäß § 87d der Abgabenordnung (AO) ("Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag"). Weitere relevante Regelungen finden sich zum Beispiel an den folgenden Stellen:
Die ab dem 25. Mai 2018 verbindlich geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentlichen Stellen bestimmte Informationspflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auf.
Die Steuerverwaltung hat daher ein Merkblatt mit dem eingängigen Titel " Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz- Grundverordnung in der Steuerverwaltung" verfasst (Link anklicken für Abruf), welches allen Steuerpflichtigen bekannt gegeben werden muss.
Wer wie SteuerFuchs das offizielle von der Steuerwaltung herausgegebene Softwaremodul zur Kommunikation mit dieser nutzt, ist gemäß der diesem zugrunde liegenden Lizenzvereinbarung verpflichtet, die Kenntnisnahme des Merkblatts durch die Kunden sicherzustellen.
Die Anforderung eines Entwurfs für die Steuererklärung (sowie die Nutzung aller weiteren Funktionen, die Daten an die Steuerverwaltung übermitteln) ist daher erst möglich, nachdem Sie durch Setzen eines Kreuzes im Abschluss-Arbeitsblatt bestätigen, dass Sie das Merkblatt gelesen haben.
SteuerFuchs kostet 19,95 Euro (inkl. Mwst.) pro Steuererklärung einer Einzelperson, eines Ehepaars oder einer eingetragenen Partnerschaft. Dies gilt natürlich auch bei Getrennt- bzw. Einzelveranlagung der Steuerpflichtigen.
Diese Gebühr fällt ausschließlich für die optionale abschließende automatisierte Erstellung und ggf. rechtswirksame Übermittlung der Einkommensteuererklärung an. Erfassung, Berechnung und Optimierung der Steuerdaten, sowie die Nutzung der weiteren Angebote (z.B. dieses Online-Steuerratgebers) sind vollkommen gratis, und, da persönliche Daten wie Name, Adresse, E-Mail usw. dazu nicht benötigt werden, auch weitgehend anonym.
Wenn Sie Ihre fertige und optimierte Steuererklärung über das Internet abgeben möchten, entrichten Sie die Gebühr über den Erwerb eines so genannten "Tickets". Dies ist nichts anderes als ein drei- bis fünfstelliger Kode zur Freischaltung der Abgabefunktionen, den Sie direkt nach einer Online-Bezahlung erhalten.
Bei der Kaufabwicklung haben Sie die Wahl zwischen folgenden Systemen:
Steuertipp: Bitte beachten Sie, dass Banken für Überweisungen in der Regel einen Werktag Bearbeitungszeit benötigen. Sie können die Aktivierung des reservierten Tickets (und die Authentisierung) - auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen - auf wenige Minuten verkürzen, indem Sie eine "Echtzeit-Überweisung" beauftragen.
Achtung: Ein Ticket ist zwar nicht an ein konkretes Konto bzw. Projekt gebunden, wird aber auf Ihren Namen und ein bestimmtes Steuerjahr (gemäß Bestellung und Kaufbeleg) ausgestellt. Sie können es also nur für Ihre Steuererklärung (bei Ehepaaren / eingetragenen Partnerschaften: die gemeinsame Steuererklärung oder die beiden separaten Dokumente) und für das jeweilige Steuerjahr verwenden. Nach einer Namensänderung oder für ein anderes Steuerjahr muss ein neues Ticket erworben werden.
Die Internet-basierte Abgabe der Einkommensteuererklärung wird nicht zuletzt durch den Umstand attraktiv, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Steuerzahler keine Belege mehr einreichen muss.
Möglich wurde dies durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die die Lohnsteuerkarte weitgehend ersetzt hat, sowie einen Erlass, nach dem zur Steuererklärung grundsätzlich nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege vorzulegen sind. Dazu zählen z.B.
Steuertipp: Zwar gilt für Spenden nur eine Belegvorhaltepflicht. Gleichwohl ist der Erhalt einer Zuwendungsbestätigung nach wie vor Voraussetzung für den Spendenabzug. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie eine Bescheinigung erhalten. Aber die Bescheinigung müssen Sie nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen, sondern erst nach Anforderung des Finanzamts.
Steuertipp: Der Spender kann den Spendenempfänger auch bevollmächtigen, die Zuwendungsbestätigung seinem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dazu muss er dem Spendenempfänger seine Identifikationsnummer mitteilen. Die Vollmacht kann nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Spendenempfänger hat dem Spender die so übermittelten Daten elektronisch oder auf dessen Wunsch als Ausdruck zur Verfügung zu stellen. Damit verbunden ist der Vorteil für den Spender, im eigenen Besteuerungsverfahren eine Zuwendungsbestätigung weder aufbewahren noch vorlegen zu müssen. Für den Spendenempfänger würde zugleich die Pflicht zur Aufbewahrung eines Doppels der Zuwendungsbestätigung entfallen (§ 50 Abs. 2 EStDV).
Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, ist allerdings eine sofortige Belegeinreichung zu empfehlen, also z.B. bei
Nachweise, deren direkte Beifügung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie natürlich trotzdem bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren und bei Anforderung durch das Finanzamt vorlegen können.
Der SteuerFuchs-Betreiber Hartwerk GmbH sendet Ihnen einen Kaufbeleg mit der Ticketnummer an die von PayPal gemeldete bzw. bei der Bestellung angegebene Liefer-E-Mail-Adresse.
Da es sich um eine Kleinbetragsrechnung handelt, muss diese gem. § 33 UStDV nur die Mindestangaben enthalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kaufbelege aus Effizienzgründen nur per E-Mail bereitgestellt werden.
Bei einer Bezahlung per SteuerFuchs®Card-Code liegt Ihnen bereits eine Rechnung in Form des Kaufbelegs des Einzelhändlers vor, bei dem Sie die SteuerFuchs®Card bzw. den Code erworben haben (Prepaid-Prinzip).
Als Beleg für eine erfolgreiche Übermittlung der Steuererklärung sieht das ELSTER-Verfahren allein die Rückgabe eines Transfertickets vor, welches von SteuerFuchs nach der Abgabe im Arbeitsblatt "Ergebnis der Online-Abgabe" angezeigt wird.
Mit ihm können Sie die erfolgreiche, rechtswirksame Abgabe nachweisen und sich bei Ihrem Finanzamt nach dem Bearbeitungsstatus erkundigen. Wenn es die Steuererklärung verloren hat, was durchaus in seltenen Fällen vorkommt, können Sie mit dem Transferticket ggf. zumindest Säumniszuschläge und Verzugszinsen abwehren.
Bei SteuerFuchs haben nur Sie allein direkten Zugriff auf Ihr Steuerprojekt und nur Sie allein können die Übermittlung ans Finanzamt veranlassen. Die Steuererklärung wird nach der Abgabe ausschließlich durch das zuständige Finanzamt bearbeitet und die Rückmeldung (Steuerbescheid) erfolgt direkt und ausschließlich an Sie bzw. den von Ihnen angegebenen Empfangsbevollmächtigten.
Der SteuerFuchs-Betreiber erteilt daher keine Auskunft über den Status irgendeiner Steuererklärung, und zwar weder bezüglich der Erfassung und Abgabe noch bezüglich der Bearbeitung im Finanzamt.
Bitte warten Sie einen Augenblick...