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Steuerberechnung
Grunddaten 2023
> Unterstützung Dritter
Unterstützungsleistungen an Personen und Organisationen sind im Rahmen gewisser Grenzen steuerlich abzugsfähig.
Aufstellung der Unterstützungsleistungen an Dritte
Klicken Sie auf einen der folgenden Einträge, um ein entsprechendes Arbeitsblatt zu ergänzen:
Unterhaltsleistungen an bedürftige Person(en)
: Geld- und Sachleistungen an eine bedürftige Person, die Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt ist, können Sie bis zu 909,00 Euro pro Monat als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Leistungen an Ex-Ehegatten (Anlage U)
(9): Unterhaltszahlungen an einen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten können bis 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, Leistungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich unbegrenzt. Wenn der/die Empfänger(in) mit der gebotenen Versteuerung nicht einverstanden ist, können Sie Unterhaltszahlungen nur bis 10.908 Euro als außergewöhnliche Belastungen ansetzen (s.o.).
Spenden und Mitgliedsbeiträge
: Zuwendungen sind steuerlich absetzbar, wenn sie an eine inländische steuerbegünstigte Organisation geleistet werden.
Unentgeltliche häusliche Pflege
(5): Wenn Sie eine pflegebedürftige Person, zu der Sie eine enge persönliche Beziehung haben, in Ihrer Wohnung oder in deren Wohnung betreuen, können Sie einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Rentenverpflichtungen / dauernde Lasten
: Wiederkehrende Zahlungen, die auf auf besonderen, vertraglich vereinbarten Verpflichtungsgründen beruhen und eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben, sind als Sonderausgaben absetzbar.
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