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Steuerberechnung
Grunddaten 2023
> Einkünfte & Steuerabzüge
In diesem Arbeitsblatt werden Ihre
Einnahmen und Steuerabzüge verwaltet, und zwar für alle Einkunftsarten insgesamt.
Aufstellung der Einnahmen und Steuerabzüge
Klicken Sie auf einen der folgenden Einträge, um ein entsprechendes Arbeitsblatt zu ergänzen:
Lohnsteuerbescheinigung
(20): Alles, was auf der Lohnsteuerbescheinigung (ehem. Lohnsteuerkarte) vom Arbeitgeber ausgewiesen wurde, ist als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig.
Sonstiger Arbeitslohn / Lohnrückzahlungen
: Arbeitslohn, der nicht auf Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesen ist, Arbeitslohn als Grenzgänger, Aufwandsentschädigungen, zurückgezahlter Arbeitslohn.
Leibrente
(15): Leibrenten sind je nach Rentenart entweder nur zu einem "Ertragsanteil" oder um einen persönlichen Rentenfreibetrag gekürzt steuerpflichtig.
Leistungsmitteilung
(15): Über Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung erhalten Sie ab 2005 eine "Leistungsmitteilung", die Sie hier direkt übertragen können.
Kapitalerträge
: Richten Sie dieses Arbeitsblatt ein, wenn Ihre Kapitalerträge 2023 (z.B. Zinseinnahmen) 1.000,00 Euro überschritten oder ihre Erklärung geboten oder geraten ist.
Einkünfte als Selbständiger oder Gewerbetreibender
(20): Gewinne oder Verluste aus nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten (gewerblichen) Tätigkeiten, die selbstständig, d.h. auf eigene Rechnung und Verantwortung, ausgeübt werden.
Einkünfte aus einem Vermietungs- oder Verpachtungsobjekt
(99): Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die als Entgelt für eine Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung gezahlt werden.
Privates Veräußerungsgeschäft
(99): Erlöse (oder Verluste) aus dem Verkauf privatem Vermögens müssen erklärt werden, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung gemäß Kaufvertrag weniger als 12 Monate (bei Grundstücken: 10 Jahre) liegen und die Gesamteinkünfte aus derartigen Geschäften 600 Euro überschreiten.
Sonstige Einnahme
(20): Bezogene Unterhaltsleistungen und andere wiederkehrende Bezüge, Abgeordnetenbezüge, Anteile an Einkünften sowie Einnahmen aus "Leistungen", Handel mit virtuellen Währungen und Token.
Lohnersatzleistungen (nicht auf Lohnsteuerbescheinigung)
€
Sonstige Steuervorauszahlungen
Altersentlastungsbetrag
Ich bin vor dem 02.01.1959 geboren
Bitte beachten
Bestimmte seltenere Einkunftsarten (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Auslandsinvestitionen) werden derzeit von diesem Angebot noch nicht unterstützt.
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