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> Spenden und Mitgliedsbeiträge
Spenden (und unter bestimmten Voraussetzungen Mitgliedsbeiträge) werden im Steuerjargon
Zuwendungen
genannt. Zuwendungen können in Form von Geldspenden, Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden geleistet werden und sind steuerlich absetzbar, wenn sie nachweislich ohne Gegenleistung an eine inländische steuerbegünstigte Organisation gehen, die diese für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt.
Zuwendung für / an
Steuerbegünstigte Zwecke
Politische Partei
Unabhängige Wählervereinigung
Vermögenstock einer Stiftung: Erstspende
Vermögenstock einer Stiftung: Nachtrag
Name / Organisation
Der Empfänger befindet sich im EU-/EWR-Ausland
Gesamtbetrag 2024
€
lt. Nachweis Betriebsfinanzamt
Besonderer Zuwendungen-Höchstbetrag für Unternehmer
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