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Grunddaten 2024
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> Ausbildungskosten
Ab 2004 gilt aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung jede erstmalige Berufsausbildung - sofern diese nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses erfolgt - sowie ein Erststudium als Ausbildung.
Jede Bildungsmaßnahme nach Abschluss dieser ersten Berufsausbildung ist berufliche
Fortbildung
mit der Folge, dass die Aufwendungen in voller Höhe als
Werbungskosten
abziehbar sind.
Aufstellung der Ausbildungsmaßnahmen
€
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Ausbildungskosten sind als Sonderausgaben bis zu 6.000,00 Euro abzugsfähig.
Als Sonderausgaben 2024 abziehbar
€
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