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Grunddaten 2024
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Einkünfte & Steuerabzüge
> Geschäft 1
Die Veräußerung von privatem Vermögen unterliegt grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Wenn sich die Erlöse durch eine Wertsteigerung innerhalb bestimmter Zeitgrenzen ergeben, werden sie jedoch als Spekulationseinkünfte betrachtet und sind steuerpflichtig, sofern der Gesamtgewinn über der Freigrenze von 1000 Euro pro Person und Jahr liegt.
Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von
Wertpapieren
gehören ab 2009 zu den
Einkünften aus Kapitalvermögen
.
Allgemeine Angaben zum Veräußerungsgeschäft
Art
Grundstücksverkauf
Anteile an Einkünften
Verkauf eines sonstigen Objekts
Veräußerung virt. Währungen / sonst. Token
Bezeichnung
Das Objekt gehörte mehreren Eigentümern
Angaben zum Veräußerungserlös
€
Verkauf am
zum Preis von
€
Kauf am
zum Preis von
€
Erlös aus diesem Geschäft (wenn negativ: Verlust)
€
Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft
€
Steuerlicher Veräußerungsgewinn / -verlust:
€
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