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Grunddaten 2024
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Unterstützung Dritter
> Renten / dauernde Lasten
Als Renten gelten gleichbleibende oder dynamisch wachsende Zahlungen, die auf besonderen, vertraglich vereinbarten Verpflichtungsgründen beruhen und eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren haben. Dauernde Lasten sind wiederkehrende, nach Zahl und Wert nicht gleichmäßige Leistungen, die für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zugesagt werden.
Rentenverpflichtungen mit
Vertrags-Datum ab 1.1.2008
können wie dauernde Lasten mit dem vollen Betrag abgezogen werden und müssen dementsprechend vom Empfänger voll versteuert werden.
Hinweis
Es geht hier um von Ihnen erbrachte Versorgungsleistungen an Dritte, nicht um z.B. Beiträge in eine Rentenversicherung.
Diese gehören in das Arbeitsblatt "
Versicherungen
".
Angaben zur Leistung
Bezeichnung
(Rechtsgrund, Datum des Vertrags)
Art
Versorgungsleistungen aus Renten lt. Vertrag
Versorgungsleistungen aus Dauernden Lasten lt. Vertrag
abziehbar zu
%
tats. gezahlt
€
Angaben zur empfangsberechtigten Person
Name
Steuer-ID
Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- bitte auswählen -
ja
nein
(z.B. Wohnsitz)
Als Sonderausgaben 2024 absetzbar:
€
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