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> Unterhaltsleistungen
Willkommen zu einem der kompliziertesten Kapitel des deutschen Steuerrechts!
Aber keine Sorge, die Software wird Sie sicher durch das Thema geleiten.
Damit der steuerlich absetzbare Unterhalt überhaupt berechnet werden kann, müssen Ihre Unterstützungsleistungen auf die Haushalte aufgeteilt werden, in die sie geflossen sind. Danach müssen die in den einzelnen Haushalten lebenden unterhaltsberechtigten Personen angegeben werden.
Die Einteilung nach einzelnen Haushalten und Personen ist auch dann notwendig, wenn Sie nur eine einzige Person oder z.B. Ihre Eltern gemeinsam unterstützen. Wenn eine unterstützte Person im Laufe des Jahres 2024 umgezogen ist, müssen Sie sie sowohl im Rahmen des alten als auch des neuen Haushalts erfassen!
Aufstellung der Haushalte, an die Unterhaltsleistungen gingen
€
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