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Steuerberechnung
Grunddaten 2024
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Einkünfte & Steuerabzüge
> Kapitalerträge
Deutsche Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, usw. sind seit 2009 verpflichtet, anfallende Steuern auf "gewöhnliche" Kapitalerträge (wie z.B. Zinsen, Dividenden und Aktienverkaufserlöse) direkt einzubehalten. Analog zur Lohnsteuerabrechnung bei Arbeitgebern soll damit sicher gestellt werden, dass der Fiskus schneller und zuverlässiger an sein Geld kommt.
Über diese einbehaltenen
Abgeltungsteuern
(pauschal 25% Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) erstellen die Banken den Kontoinhabern
Steuerbescheinigungen
.
Steuerbürger, die "ungewöhnliche" Kapitalerträge hatten oder sich über die Einkommensteuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurück holen möchten, müssen freilich auch weiterhin diese (in einer Anlage KAP) genau aufstellen.
Kapitalerträge, die in Anlage KAP erklärt werden
Setzen Sie hier ein Kreuz und richten Sie entsprechende Arbeitsblätter ein, wenn Sie
"ungewöhnliche" Kapitalerträge erklären müssen
oder
Anhaltspunkte für eine Steuererstattung
vorliegen, sodass eine freiwillige Erklärung ratsam ist.
Kapitalerträge aus Steuerbescheinigungen über Abgeltungsteuer, die nicht in Anlage KAP erklärt werden
Setzen Sie hier ein Kreuz und machen Sie die geforderten Angaben, wenn
Ihre Kapitalerträge 1000 Euro überstiegen und Sie oben nichts erfasst haben
oder
Sie oben die Kapitalerträge nur teilweise erklärt haben.
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