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Grunddaten 2024
> Unterstützung Dritter
Unterstützungsleistungen an Personen und Organisationen sind im Rahmen gewisser Grenzen steuerlich abzugsfähig.
Aufstellung der Unterstützungsleistungen an Dritte
Aktiv
Art
Grunddaten
Ansatz
Aktion
Unterhaltsleistungen
0 Haushalte
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 1
0,00
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Pflegepauschbetrag
0,00
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Pflegepauschbetrag
0,00
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Renten / dauernde Lasten
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 2
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 3
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 4
0,00
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Spenden und Mitgliedsbeiträge
0 Einträge
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 5
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 6
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 7
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 8
0,00
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Leistungen an Ex-Ehegatten
Ehegatte 9
0,00
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Pflegepauschbetrag
0,00
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Klicken Sie auf einen der folgenden Einträge, um ein entsprechendes Arbeitsblatt zu ergänzen:
Unentgeltliche häusliche Pflege
(2): Wenn Sie eine pflegebedürftige Person, zu der Sie eine enge persönliche Beziehung haben, in Ihrer Wohnung oder in deren Wohnung betreuen, können Sie einen Pflege-Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
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